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Kleins Kolumne Juni 1/07
Dass Politik nicht viel mehr sei als die Durchsetzung der Interessen bestimmter Gruppen, ist keine allzu starke Vereinfachung. Im Idealfall ist die Gruppe die Mehrheit der Bevölkerung. Die wird durch Parteien und deren mehrheitlich gewählte Vertreter repräsentiert. Manche Gruppen sind weder Parteien noch von der Bevölkerung gewählt; um ihre Interessen durchzusetzen, versuchen sie, die gewählten Politiker in ihrem Sinne zu beeinflussen. Das sind die Lobbys.
Was Wein mit all dem zu tun hat? Zwei Zeitungsmeldungen machen dies deutlich. In den USA wurde gerade ein Elternpaar zu 27 Monaten Gefängnis verurteilt, weil sie ihrem Sohn zu einer Geburtstagsparty Alkohol, auch Wein, gekauft hatten. Die Abgabe von Alkohol an unter 21-Jährige ist in dem betreffenden Bundesstaat strafbar (18-Jährige dürfen sich freiwillig für den Irak-Krieg melden). Ein Verband zur Bekämpfung des Alkohols am Steuerspeziell bei Jugendlichen hat strenge Strafen durchgesetzt. Was hier zu Lande als maßlos gelten würde, findet in den USA volles Verständnis – sind seitdem nicht die durch Alkohol verursachten tödlichen Unfälle bei Jugendlichen zurückgegangen?
Wer Wein trinkt, erzieht Kinder zum Komasaufen?
Die deutsche Drogenbeauftragte Sabine Bätzing erklärte im Juni, Eltern seien oft schlechte Vorbilder für ihre Kinder, weil sie zu oft Alkohol trinken: „Jeden Abend ein Glas Wein muss nicht sein.“ Vom Dämmerschoppen zum Flatrate-Komasaufen wird hier eine direkte Verbindung gezogen. Abgesehen mal davon, dass gewisse Lobbys (die „Wein-Lobby“) verkünden, Weingenuss in Maßen sei durchaus gesund und eben auch täglich möglich, stört mich daran die unkommentierte Gleichsetzung jeder Art von Alkoholkonsum.
Verantwortlicher Umgang mit Alkohol und das Wissen um seine potenzielle Gefährlichkeit sind wünschenswerte Ziele. Wer Auto fährt, hat nüchtern zu sein, punkt. Von mir aus sollen auch Warnhinweise auf die Etiketten – dann aber auch auf alle Getränkekarten in den Kneipen und Diskotheken! Wer Alkohol in irgendeiner Form kauft, sollte volljährig sein, auch das (man muss Delinquenten ja nicht gleich als Schwerverbrecher behandeln wie in Virginia). Aber dürfen Kinder oder Jugendliche nicht mal ein Tröpfchen Wein probieren, wenn der nun mal sonntags auf der Tafel steht? Oder muss man ihnen erzählen, das sei ein gar schröckliches Teufelszeug? Wie unglaubwürdig macht man sich da wohl als Vater und Mutter, wenn man das panisch Gescholtene anschließend mit Genuss selbst trinkt?
Es ist nicht alles dasselbe
Wer seine Kinder zu Menschen erziehen will, die Gutes von Schlechtem unterscheiden und Qualität schätzen können, die eben nicht auf Industrie-Fastfood (macht zu dick!) abfahren, sondern sich am Genuss eines im Familien- oder Freundeskreis eingenommenen Mahles erfreuen, der muss auch den Wein ins Programm nehmen. Drakonische Strafen und pauschale Verteufelung helfen nicht weiter, denn was so streng verboten ist, wird doppelt spannend – das haben schon Adam und Eva gewusst. Die Grenzen des Genusses müssen freilich deutlich gezogen werden. Keineswegs muss die Mehrheit der Genießer falschen Umgang mit Alkohol bagatellisieren. Aber sie sollte sich deshalb noch lange nicht als Befürworter des Unverstands stigmatisieren lassen.
Wenn Lobby, so wäre eine Lobby für den vernünftigen und maßvollen Genuss von Wein wünschenswert oder eine für einen differenzierten Umgang mit dem Thema Alkohol. So eine Lobby wird es freilich kaum jemals geben. Denn während man den volkswirtschaftlichen Schaden durch Alkohol berechnen und beziffern kann, hat noch niemand versucht, den Nutzen durch den verantwortungsvollen Umgang etwa mit Wein zu kalkulieren. Was schätzen Sie?
Anekdote: US-Präsident Theodore Roosevelt war auch mal Polizeichef von New York. Als solcher ließ er Ende es 19. Jahrhunderts den Spirituosenverkauf an Sonntagen verbieten, um den Alkoholkonsum einzudämmen. Ausgenommen waren Hotels, die „mindestens zehn Schlafzimmer und Einrichtungen zum Servieren“ hatten. Als Folge entstanden sehr schnell über 2000 Hotels. Eines hatte anstelle von Zimmern nur Pferdeställe und ein Schild in der Bar: „Schlafen ist in diesem Hotel streng verboten!“
(Quelle: Klaus Waller, Lexikon der klassischen Irrtümer, Piper Taschenbuch 2006)
Rolf Klein
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